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Speichern der IP-Adresse kann rechtliche Konsequenzen haben

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jura.jpgEine IP-Adresse ist ein Fingerabdruck im Internet mit der man nahezu problemlos eine Person identifizieren kann. Genau darüber beschwerte sich ein Besucher der Webseite www.bmj.bund.de, weil diese seine Adresse auch nach seinem Besuch immer noch weiter behielt. Warum der Besucher sogar recht hat, steht hier:
(§ 3Abs. 1 BDSG) „Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener)“.

Mir stellt sich nun die Frage wie weit man überhaupt mit dem Tracking der Webseite gehen kann. Immerhin legt jeder Webserver eine Datei an, wo man alles nach verfolgen kann. Dort ist alles über einen Besuch auf der Webseite protokolliert. Im Grunde kann ich doch jetzt eine beliebige Seite besuchen und die sofort verklagen, weil ich weiß, dass der Betreiber meine IP-Adresse gespeichert hält.


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